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Beschluss des Landesspiel- und Jugendausschusses zur aktuellen Corona-Situation

Nach der Verschärfung der Corona-Maßnahmen durch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern vom 12.11.2021 haben der Jugendausschuss und der Landesspielausschuss des VMV folgenden Beschluss zum Spielbetrieb gefasst:

*** Erwachsenen-Spielbetrieb ***

Der Spielbetrieb der Frauen und Männer wird unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen in der jeweiligen Ampelstufe fortgeführt. Dies gilt auch für diejenigen Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern, in denen laut jetziger Corona-Ampel Spiele nur unter der 2G-Regelung stattfinden können. Maßgeblich sind dabei stets die behördlichen Regelungen zur Pandemie-Situation, die für den Heimverein bzw. in dessen Spielhalle gelten.

Sieht sich ein Verein nicht in der Lage dazu, unter den herrschenden Bedingungen zu spielen, kann das Spiel nach Rücksprache mit dem Staffelleiter verlegt werden. Die Verlegung ist möglichst frühzeitig, aber spätestens Mittwoch vor dem Spiel zu beantragen. Zu überlegen wäre auch, ob die Spiele durch einen Heimrechts-Tausch in Landkreisen ausgetragen werden können, in denen noch die 3G-Regelung für den Sport gilt. 

Wir appellieren daran die Sonderregelungen für den Spielbetrieb in dieser Saison mit dem Höherspielen ab dem ersten Spieltag und den Festspielen erst ab dem dritten Einsatz in der höheren Liga zu nutzen, um Spielverlegungen möglichst zu vermeiden. Alle Spielverlegung sind im VMV für die Vereine kostenfrei.

Die Frist zum Nachholen dieser Spiele ist der letzte offizielle Spieltag laut Rahmenterminplan, d.h. das Wochenende 09./10.04.2022.

*** Jugend-Spielbetrieb ***

Der Spielbetrieb in den Jugendaltersklassen wird unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen in der jeweiligen Ampelstufe fortgeführt. Im Gegensatz zum Erwachsenenbereich hat der Gesetzgeber einige Ausnahmeregelungen von der 2G-Regel für jugendliche Schüler, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die der regelmäßigen Schultestung unterliegen, beschlossen. Diese Ausnahmeregelung ist vorerst gültig bis 31.12.2021.

Das heißt für diese Personengruppe, dass sie bis zum Ende des Jahres bis zur Corona-Stufe 3 („Orange“) noch unter der alten 3G-Regelung unter Verwendung der Schultests spielen und trainieren darf. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können leider Auszubildende oder bereits anderweitig berufstätige Spieler zwischen 12 und 17 Jahren diese Ausnahmeregelung nicht in Anspruch nehmen, da hier keine regelmäßigen Schultests vorliegen. Diese benötigen weiterhin einen aktuellen negativen Corona-Test, um am Training- und Spielbetrieb teilzunehmen. Diese Ausnahmeregelungen gelten auch für jugendliche Schüler, die im Erwachsenen-Bereich am Spielbetrieb teilnehmen. In der Corona-Stufe 4 („Rot“) gilt auch für den Kinder- und Jugendsport in Mecklenburg-Vorpommern die 2G-Regelung. Allerdings werden Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (zunächst bis 31.12.2021) Geimpften und Genesenen gleichgesetzt, wenn sie einen negativen Corona-Test und ein Ausweisdokument vorlegen und frei von typischen Krankheitssymptomen sind.

Auch für den Jugendbereich gilt analog zum Erwachsenen-Bereich, dass ggf. Turniere verlegt werden können, wenn Vereine sich nicht in der Lage dazu sehen unter den herrschenden Bedingungen zu spielen. Auch die Durchführung bei einem anderen Ausrichter ist in Betracht zu ziehen. Die Verlegung ist möglichst frühzeitig, aber spätestens Mittwoch vor den Turnieren zu beantragen.

Die Frist zum Nachholen dieser Turniere ist das Wochenende vor den Landesmeisterschaften in der jeweiligen Altersklasse.

*** Allgemeine Anmerkungen ***

Die Entscheidung, den Spielbetrieb fortzuführen, hat sich sowohl der Jugend- als auch Spielausschuss nicht leicht gemacht. Letztlich ist der Verband damit auch seiner Aufgabe gefolgt, den Sport und ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Interaktion und Teilhabe aufrechtzuerhalten.

Dass diese Entscheidung nicht überall gleichermaßen auf Zustimmung stoßen wird, ist uns bewusst. Wir sind aber dennoch davon überzeugt, dass wir damit unserer Verantwortung in der Gesellschaft, den Sport zu ermöglichen und seine sozialen Bindungskräfte einzusetzen, am besten nachkommen.

Wir bitten dringend darum, die veränderte Pandemie-Situation nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern sich an die geltenden Regeln zu halten bzw. als Heimverein die Umsetzung der geltenden Regeln zu kontrollieren. Der Heimverein ist zur Überprüfung der geltenden Regeln verpflichtet. Das Ignorieren der Bestimmungen, sonstige Verstöße oder auch das Suchen und Ausnutzen auch der letzten Schlupflöcher und Regelungslücken ist in der aktuellen Zeit nicht angebracht.

Mit der Ausnahmeregelung für Schüler unter 18 Jahren ist die Politik den Forderungen des Sports in Mecklenburg-Vorpommern nachgekommen – das begrüßen wir sehr! Da uns aller Voraussicht die Pandemie noch länger begleiten dürfte, ist jetzt schon abzusehen, dass wir alle hier nur eine „Schonfrist“ eingeräumt bekommen haben und eine nochmalige Ausnahme über das Jahr hinaus sehr vage ist.

Mehr denn je sind wir alle miteinander in der jetzigen Situation auf die Kooperationsbereitschaft, Flexibilität und das Fair Play eines jeden Einzelnen angewiesen. Bitte geht bei der Verlegung von Spielen mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständnis vor.

Falls es in den nächsten Wochen oder Monaten zu weiteren gesetzlichen Änderungen kommen sollte, dann werden wir euch wie gehabt natürlich möglichst zeitnah informieren und ggf. erneut entsprechende Regelungen für den Spielbetrieb formulieren.

Für Fragen steht euch die VMV-Geschäftsstelle und der Landesspiel- sowie Jugendausschuss gerne zur Verfügung.

17.11.2021

 Landesspielausschuss + Jugendspielausschuss

 

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