Wie berichtet, benötigen „Anleitungspersonen“ (Übungsleiter, Trainer o. ä.), die Kinder beim zurzeit erlaubten Sport in Kleingruppen im Freien betreuen, einen negativen Corona-Test. Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern hat hierzu nachfolgende Hinweise entwickelt, die von den betroffenen Sportgruppen, Sportvereinen und „ Anleitungspersonen“ unbedingt beachtet werden sollten.
Anlage T zu § 1a (Formblatt Testzertifikat)
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.