banner indoortrends.de

Corona News LSB: Testbefreiung von Geimpften

Corona: Testbefreiung von Geimpften

Die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) wird um einen Paragraphen ergänzt. In dem neuen § 1b ist die sogenannte „Testbefreiung von Geimpften“ geregelt. Aktuell bedeutet das für den Sport in M-V: Bereits geimpfte Übungsleiter, Trainer oder andere Betreuungspersonen, die Kinder beim zurzeit erlaubten Sport in Kleingruppen im Freien betreuen, benötigen keinen negativen Corona-Test.

In den Genuss der Testbefreiung kommen nur Personen mit vollständigem Impfschutz, d.h. seit der letzten notwendigen Impfdosis müssen mehr als 14 Tage vergangen sein. Auch diese Personen benötigen einen Test, wenn sie an typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus leiden sollten.

Den genauen Wortlaut der Änderungsverordnung vom 29. April 2021, die am 1. Mai 2021 in Kraft tritt, können Sie hier nachlesen:

Zurück